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Pensionsfonds für den Arbeitnehmer

Als fünfter und letzter Durchführungsweg ist der Pensionsfonds eingeführt worden. Er ist der Pensionskasse sehr ähnlich und unterliegt auch der Überwachung, der strengen staatlichen Versicherungsaufsicht.

Die Geldanlagestrategie eines Pensionsfonds orientiert sich, wie der Name schon sagt, eher am Kapitalmarkt. Obgleich dadurch natürlich nicht die umfassenden garantierten Leistungen eines Versicherungsvertrages bestehen können, bietet es andererseits große Vorzüge bezüglich der Rendite. Außerdem besteht auf jeden Fall eine Beitragsgarantie.

Die Versorgungsleistungen eines Pensionsfonds werden Ihnen zum vereinbarten Zeitpunkt als laufende Rentenleistung ausbezahlt. Aber auch hier können Leistungen während der aktiven Arbeitszeit vereinbart werden. Wird der Arbeitnehmer also berufsunfähig oder verstirbt er vor Ablauf des Vertrages, werden die vereinbarten Leistungen fällig.

So funktioniert der Pensionsfonds

Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber Versorgungsleistungen statt einer Gehaltserhöhung. Oder Sie verzichten auf Teile Ihres Bruttogehalts, die Sie dann für einen Pensionsfonds verwenden (Entgeltumwandlung). Ihr Arbeitgeber schließt für Sie anschließend einen Versorgungsvertrag bei einem Pensionsfonds ab und überweist die vereinbarten Beträge. Wenn Sie die Beiträge aus Ihrem Bruttoeinkommen leisten, mindern Sie damit Ihren persönlichen Steuersatz. Zur zusätzlichen Sicherung Ihrer Versorgungszusage, werden vom Arbeitgeber Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.) abgeführt. Erst im Leistungsfall ist eine Steuer zu zahlen. Da es sich aber dann um Versorgungsbezüge handelt, sind Anrechnungen von Freibeträgen möglich.

Arbeitnehmer-Pensionsfonds

Leistet Ihr Arbeitgeber die Beiträge zusätzlich zu Ihrem Gehalt, sind die Aufwendungen zum Pensionsfonds für den Unternehmer Betriebsausgaben und damit abzugsfähig. Für Ihren Arbeitgeber hochinteressant, denn im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung sind die Bei-träge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (für das Jahr 2007 = 2.520 Euro) sozialversicherungsfrei. Auch über die Verwaltung der Versorgungszusage braucht sich Ihr Arbeitgeber keine Gedanken zu machen. Diese wird vom Pensionsfonds durchgeführt.

Wenn Sie als Arbeitnehmer die Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung leisten, sind die diese Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2007 = 2.520 Euro) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber noch bis 2008 sozialversicherungsfrei. Die Beiträge zum Pensionsfonds sind nicht zu versteuern. Also für beide Beteiligten ein klarer finanzieller Vorteil.

Vorteile für den Arbeitgeber Vorteile für den Arbeitnehmer
• bAV statt Gehaltserhöhung - Senkung der Lohnnebenkosten • Steuervorteil durch vermindertes Bruttoeinkommen
• Beiträge zum Pensionsfonds sind als Betriebsausgaben abzugsfähig • Bis zur Höchstgrenze von 4% der BBG der GRV (2007 = 2.520 Euro) zzgl. 1.800 Euro sind die Beiträge steuerbefreit
• Bilanzneutral • "Riester-Förderung" möglich
• Einfache Durchführung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung • Bis zum Jahr 2008 Befreiung für die aus den Beiträgen (max.4% der BBG der GRV) resultierenden Sozialversicherungsbeiträge
• Unkomplizierte Verfahrensweise • Rentenleistung möglich
• Hoher Image-Gewinn • Hartz IV geschützt: Verwertungsausschluss für Anwartschaften aus bAV
• Verwaltungsaufwand wird vom Pensionsfonds erbracht • Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsabsicherung möglich
• Bestehende Versorgungsverpflichtungen aus Unterstützungskassen und Direktzusagen können steuerunschädlich in einen Pensionsfonds übertragen werden • Sicherheit der Versorgungszusage durch Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.) und staatliche, strenge Versicherungsaufsicht
  • Steuerpflicht erst im Leistungsfall. Da es sich aber dann um Versorgungs-bezüge handelt, sind Anrechnungen von Freibeträgen möglich
  • Sicherheit der Versorgungszusage durch staatliche, strenge Versicherungsaufsicht
  • Bei Wechsel des Arbeitgebers kann Vertrag vom neuen Arbeitgeber übernommen oder von Arbeitnehmer privat weiter geführt werden

Beitragseitig sind die Zahlung an eine Pensionskasse auf 4% der Beitragsbemessungs-grenze der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt (2007 = 2.520 Euro). Sofern sie diese Höchstgrenze ausgeschöpft haben, können Sie noch bis zu 1.800 Euro p.a. zusätzlich spa-ren. Auch die so genannte "Riester-Förderung" kann im Rahmen des Pensionsfonds genutzt werden.

Und sollte es tatsächlich passieren, dass Sie sich am Arbeitsmarkt neu orientieren, und aus Ihrem jetzigen Arbeitsverhältnis ausscheiden, können Sie den Vertrag mitnehmen. Sie können sich dann entscheiden, ob Sie den Vertrag privat weiterführen oder vom neuen Arbeitgeber übernehmen lassen.