Gerade bei den Führungskräften Ihres Unternehmens bedarf es oftmals einer sehr individuellen Lösung. Dies erreichen sie mit der Direktzusage.
Diese Art der betrieblichen Altersvorsorge zeichnet sich durch ein enormes Maß an Flexibilität aus. Bei der Gestaltung einer Versorgungszusage durch die Direktzusage können Sie die Altersvorsorge, aber auch eventuelle Hinterbliebenen oder eine eventuell eintretende Invalidität Ihres Arbeitnehmers absichern. Für die Verpflichtungen aus dieser Versorgungszusage, bilden Sie in Ihrer Bilanz Rückstellungen, die sich Gewinn mindernd auswirken. Um diese Leistungen später nicht aus Betriebsmitteln bestreiten zu müssen, wird eine kongruente Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die im Leistungsfall eintritt. Auch die Beiträge hierfür sind Betriebsausgaben. Die Versicherung selbst ist dem Betriebsvermögen zuzuführen und wird in der Bilanz aktiviert.
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitnehmer anstatt einer Gehaltserhöhung einen Vertrag über Versorgungsleistungen. Oder er verzichtet auf Teile seines Bruttogehaltes, die Sie dann für eine Direktzusage verwenden (Entgeltumwandlung). Wenn Ihr Arbeitnehmer die Beiträge aus seinem Bruttoeinkommen leistet, mindert er damit seinen persönlichen Steuersatz.
Um die Versorgungsleistungen später nicht aus Betriebsmitteln bestreiten zu müssen, schließen Sie eine kongruente Rückdeckungsversicherung ab, die im Leistungsfall eintritt. Zur zusätzlichen Sicherung Ihrer Versorgungszusage, werden von Ihnen Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.) abgeführt. Erst im Leistungsfall ist von Ihrem Arbeitnehmer eine Steuer zu zahlen. Da es sich aber dann um Versorgungsbezüge handelt, sind Anrechnungen von Freibeträgen möglich.

Die Direktzusage ist beitragseitig nicht begrenzt. Die Versorgungszusage selbst darf nur 75% der anrechenbaren Bezüge nicht übersteigen (Angemessenheit) Damit ist die Direktzusage besonders interessant für besser verdienende Spitzenkräfte, deren Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegen.
Auch bei der Gestaltung von Versorgungszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer gehört die Direktzusage zu den Formen der betrieblichen Altersvorsorge, die in die engere Auswahl treten sollte.
| Vorteile für den Arbeitgeber | Vorteile für den Arbeitnehmer |
|---|---|
| • bAV statt Gehaltserhöhung - Senkung der Lohnnebenkosten | • Gesicherte Altersvorsorge |
| • Beiträge zu Direktzusage sind als Betriebsausgaben abzugsfähig | • Steuervorteil durch vermindertes Bruttoeinkommen |
| • Steuern sparen durch Rückstellungen in der Bilanz | • Bis zum Jahr 2008 Befreiung für die aus den Beiträgen resultierenden Sozialversicherungsbeiträge |
| • Flexible Gestaltung der Versorgungszusage | • Keine Beitragsbegrenzung, nur Prüfung der Angemessenheit (75% des letzten Bruttogehalts), daher auch interessant für Besserverdienende und Führungskräfte |
| • Hoher Image-Gewinn | • Hartz IV geschützt: Verwertungsausschluss für Anwartschaften aus bAV |
| • Einfache Durchführung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung | • Hinterbliebenenversorgung möglich |
| • Kapital- oder Rentenleistung möglich | |
| • Bei steigendem Einkommen Anpassung der Versorgungszusage möglich | |
| • Nachgelagerte Besteuerung unter Anrechnung von Freibeträgen |
Generell ist der Beitragsaufwand von den resultierenden Sozialversicherungsanteilen befreit. Im Rahmen der Entgeltumwandlung, die auch durch die Direktzusage möglich ist, gilt dies jedoch nur bis zum Jahr 2008 und maximal bis zu einer Beitragshöhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze.