Sie wollen als Arbeitnehmer Ihre betriebliche Altersversorgung möglichst unkompliziert handhaben, Steuervorteile nutzen und Versorgungslücken zuverlässig vorbeugen?
Dann ist die Direktversicherung für Arbeitnehmer genau die richtige Lösung für Sie.
Der Kerngedanke dieser Altersversorgung: Ihr Arbeitgeber schließt für Sie eine Rentenversicherung oder eine gesicherte Fondspolicenversicherung ab. Weil Sie diese Direktversicherung frei gestalten können, stehen Ihnen, wenn Sie einst nicht mehr zu den Arbeitnehmern zählen, zum vereinbarten Zeitpunkt entweder monatlich ausgezahlte Rentenleistungen zur Verfügung oder Ihr Kapital wird ausgezahlt – ganz oder teilweise.
Schon während Ihrer aktiven Berufslaufbahn sind Sie durch diese Vertragsgestaltung abgesichert: Sollten Sie berufsunfähig werden oder versterben, werden die vereinbarten Leistungen sofort fällig.
Als Arbeitnehmer stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen, um die Beiträge für dieses Direktversicherung bereitzustellen:

Aber auch bei Ihrem Arbeitgeber wird diese Direktversicherung Freude auslösen. Denn wenn er die Beitragszahlung zusätzlich zu Ihrem Gehalt für Sie übernimmt (die erste Option), gelten diese Aufwendungen als Betriebsausgaben und sind abzugsfähig – sofern sie pro Arbeitnehmer 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung plus zusätzlichen 1.800 Euro nicht überschreiten. Für diese Gelder muss Ihr Arbeitgeber im Zuge der 4-Prozent-Regelung keine Sozialversicherungsbeiträge leisten.
Und wenn Sie diese Direktversicherung aus eigener Bruttobezugs-Tasche zahlen müssen? Dann können Sie selbst von dieser 4-Prozent-Regelung profitieren, bei einer Entgeltumwandlung also Sozialversicherungsabgaben sparen.
| Vorteile für den Arbeitgeber | Vorteile für den Arbeitnehmer |
|---|---|
| • bAV statt Gehaltserhöhung - Senkung der Lohnnebenkosten | • Steuervorteil durch vermindertes Bruttoeinkommen |
| • Beiträge steuerlich voll absetzbar | • Bis zur Höchstgrenze von 4% der BBG der GRV (2007 = 2.520 Euro) zzgl. 1.800 Euro sind die Beiträge Steuer-befreit |
| • Bilanzneutral | • Nutzung zweier Fördermöglichkeiten gleichzeitig (§3 Abs 63 EStG, §79 ff EStG, §10a EStG) |
| • Keine Zahlung von Beiträgen an den Pensionssicherungsverein (PSV a.G.) | • Bei vorzeitigem Ausscheiden kann Vertrag vom neuen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer fortgesetzt werden |
| • Unkomplizierte Verfahrensweise | • Hartz IV geschützt: Verwertungsausschluss für Anwartschaften aus bAV |
| • Einfachste Durchführung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung | • Hinterbliebenenversorgung möglich |
| • Kein Versorgungsrisiko (Ansprüche des Arbeitnehmers richten sich direkt gegen die Versicherungsgesellschaft) | • Garantierte Mindestleistung |
| • Hoher Image-Gewinn | • Kapitalwahlrecht im Leistungsfall |
Selbst wenn das Alterseinkünftegesetz eigentlich verlangt, dass steuerlich begünstige Beiträge zur Direktversicherung später zu einer monatlichen Rentenzahlung führen (§ 3 Abs 63 EstG), kann Ihnen Ihr Kapital dann auch ganz oder teilweise ausgezahlt werden (Kapitalwahlrecht).
Noch ein Vorteil: Als Arbeitnehmer können Sie bei dieser Direktversicherung »riestern« – in Form von Zulagen und einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug (§ 79 ff EstG, § 10a EstG). Die später von Ihnen bezogene Rente wird dann mit einem geringen Steuersatz belegt.
Was aber, wenn Sie Ihr Stelle wechseln? Dann nehmen Sie Ihre Direktversicherung einfach mit. Als Arbeitnehmer haben Sie in diesem Fall die Wahl, ob Sie den Vertrag privat weiterführen oder ob er von Ihrem neuen Arbeitgeber übernommen werden soll (bei einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung bitte Voraussetzung bei uns erfragen).