Die Unterstützungskasse ist ein rechtlich unabhängiges Versorgungsunternehmen, dass im Auftrag des Arbeitgebers Versorgungsleistungen an seinen Arbeitnehmer gewährt.
Die Leistungen aus dem Vertrag sind frei gestaltbar, und werden Ihnen zum vereinbarten Zeitpunkt als Kapitalleistung oder als laufende Rentenleistung ausbezahlt. Auch hier können Leistungen während der aktiven Arbeitszeit vereinbart werden. Wird der Arbeit-nehmer berufsunfähig oder verstirbt vor Ablauf des Vertrages, werden die vereinbarten Leistungen fällig.
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber Versorgungsleistungen statt einer Gehaltserhöhung. Oder Sie verzichten auf Teile Ihres Bruttogehalts, welche Sie dann für eine Direktzusage verwenden (Entgeltumwandlung). Anschließend wird Ihr Arbeitgeber Mitglied in einer Unterstützungskasse und überweist die vereinbarten Beträge. Sie bekommen von der Unterstützungskasse im Gegenzug eine wertgleiche Versorgungszusage. Damit die Versorgungszusage auch erfüllt werden kann, schließt die Unterstützungskasse eine Rentenversicherung in Höhe der zugesagten Leistungen ab. Unter bestimmten Gestaltungs-Voraussetzungen dürfen auch Fondspolicen genutzt werden. Zur zusätzlichen Sicherung Ihrer Versorgungszusage, werden vom Arbeitgeber Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.) abgeführt. Wenn Sie die Beiträge aus Ihrem Bruttoeinkommen leisten, mindern Sie damit Ihren persönlichen Steuersatz. Erst im Leistungsfall ist eine Steuer zu zahlen. Da es sich aber dann um Versorgungsbezüge handelt, sind Anrechnungen von Freibeträgen möglich.

Jedoch ist die Unterstützungskasse nicht beitragseitig begrenzt. Die Versorgungszusage selbst darf nur 75% der anrechenbaren Bezüge nicht übersteigen (Angemessenheit). Damit ist die Unterstützungskasse besonders interessant für besser verdienende Spitzenkräfte, deren Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegen. Leistet Ihr Arbeitgeber die Beiträge zusätzlich zu Ihrem Gehalt, sind die Aufwendungen zur Unterstützungskasse für den Unternehmer Betriebsausgaben und damit abzugsfähig. Für Ihren Arbeitgeber hochinteressant, denn im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung sind die Beiträge sozialversicherungsfrei. Auch über die Verwaltung der Versorgungszusage braucht sich Ihr Arbeitgeber keine Gedanken zu machen. Diese wird von der Unterstützungskasse durchgeführt.
| Vorteile für den Arbeitgeber | Vorteile für den Arbeitnehmer |
|---|---|
| • bAV statt Gehaltserhöhung - Senkung der Lohnnebenkosten | • Steuervorteil durch vermindertes Bruttoeinkommen |
| • Beiträge zu Unterstützungskasse sind als Betriebsausgaben abzugsfähig | • Bis zum Jahr 2008 Befreiung für die aus den Beiträgen resultierenden Sozialversicherungsbeiträge |
| • Bilanzneutral | • Keine Beitragsbegrenzung, nur Prüfung der Angemessenheit (75% des letzten Bruttogehalts), daher auch interessant für Besserverdienende und Führungskräfte |
| • Keine betriebsfremden Risiken, da die Versorgungsleistung von der Unterstützungskasse erbracht wird | • Sicherheit der Versorgungszusage durch Verpfändungsvereinbarung und Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.) garantiert |
| • Verwaltungsaufwand wird von der Unterstützungskasse erbracht | • Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge |
| • Hoher Image-Gewinn | • Kapital- oder Rentenleistung möglich |
| • Unkomplizierte Verfahrensweise | • Versteuerung der Leistung erst im Rentenalter |
| • Hartz IV geschützt: Verwertungsausschluss für Anwartschaften aus bAV |
Wenn Sie als Arbeitnehmer die Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung leisten, sind die Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversiche-rung (2007 = 2.520 Euro) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber noch bis einschl. 2008 sozialversicherungsfrei. Die Beiträge zur Unterstützungskasse sind nicht zu versteuern. Also für beide Beteiligten ein finanzieller Vorteil.
Steuern werden erst im Leistungsfall vom Arbeitnehmer getragen. Dann ist aber die An-rechnung von Freibeträgen möglich.
Die so genannte "Riester-Förderung" ist bei der Unterstützungskasse nicht möglich.