Die Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar!
"Wer keine hat, spielt mit dem Feuer."
Wie lange dauert es, bis Sie das auf`s Haus aufgenommene Darlehen zurückgezahlt haben? Wie schnell kann es jedoch passieren, dass ein Feuer- oder Sturmschaden aus dem Neubau einen Sanierungsfall machen?
Vielleicht ist es aber auch "nur" ein Rohrbruch, der die Wohnung stark durchnässt und eine Wand großflächig aufgestemmt werden muss. Zusätzlich wird eine Trocknungsanlage installiert, wodurch der Aufenthalt in der Wohnung für drei Wochen nicht mehr möglich ist. Wer zahlt das? Sind Sie versichert?
Lassen Sie sich beraten. Es geht um Ihr Eigenheim. Die Wohngebäudeversicherung wird in der Regel als Neuwertversicherung gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden an Wohngebäuden abgeschlossen. Möglich ist auch die Versicherung gegen nur eine dieser Gefahren. Die Versicherungssumme sollte sich hierbei der Veränderung der Baukosten entsprechend anpassen. Man spricht dabei auch von einer Versicherung zum "gleitenden Neuwert".
Über die "Feuer-Rohbauversicherung" kann bereits der Rohbau gegen die Feuergefahr versichert werden. Diese "Feuer-Rohbauversicherung" wird meistens in der eigentlichen Wohngebäudeversicherung zeitlich begrenzt beitragsfrei mitversichert und ist dieser somit praktisch vorgeschaltet. Ab Einzug in das "fertige Wohngebäude" (Bezugstermin) gilt dann der umfassendere Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung.
Ein Versicherungsvergleich ist an dieser Stelle angebracht um die Tarife der einzelnen Versicherer beurteilen zu können. Wir tun dies für Sie - natürlich kostenlos.