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Autoversicherungen

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Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist, wie jeder natürlich weiß - gesetzlich vorgeschrieben. Der Gesetzgeber möchte es nicht den Kfz-Haltern überlassen, ob diese sich gegen mögliche Schäden, die sie bei Dritten anrichten, versichern oder nicht. Die Versicherungspflicht im Bereich der Haftpflichtversicherung gilt für Pkw, Lkw, Motorräder oder sonstige motorbetriebene Fahrzeuge.

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgende Fällen versichert: 

• Brand oder Explosion 
• Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl
• Raub
• unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
• Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist
• Glasbruchschäden 
• Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss 
• Marderbiss ohne Folgeschäden 
• zu beachten ist, dass mobile Navigationsgeräte nicht versichert sind!

Bei den einzelnen Versicherungsunternehmen kann dieser Leistungskatalog teilweise modifiziert sein; so haben diverse Versicherer den Begriff Haarwild um Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen erweitert.

KfzVersicherungenDie Vollkaskoversicherung umfasst alle Schäden, die im Rahmen der Teilkasko mitversichert sind. Zusätzlich beinhaltet die Vollkaskoversicherung Unfallschäden am Fahrzeug und Schäden durch mut- bzw. böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Die Unfallschäden sind dabei als Ereignisse definiert, welche unmittelbar von außerhalb, plötzlich und mit mechanischer Gewalt auf das Kraftfahrzeug einwirken.

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