"Kinder haften für Ihre Eltern!"
Die Idee einer Sicherung der eigenen Pflege in späteren Zeiten und gleichzeitig des Vermögens verdient mehr Beachtung - laut aktuellen Studien werden knapp 5% der Bevölkerung im Jahr 2030 Pflege in Anspruch nehmen müssen.
Für die Pflegekostenabdeckung wurden von den Versicherern verschiedenste Absicherungsmodelle entwickelt, die wir gerne für Ihren persönlichen Fall analysieren und Sie umfassend beraten.
Doch warum haften Kinder für Ihre Eltern?!
Im Pflegefall müssen zunächst die Ersparnisse der Eltern aufgebraucht werden (Riester-Sparvertäge; Rürup-Sparverträge und Betriebliche Altersversorgung bleiben hiervon unberührt, weil diese Verträge pfändungssicher sind). Eventuell müssen die Eltern ihr Eigentumshaus/-Wohnung verkaufen bzw. in eine kleinere Mietwohnung umziehen. Bei der Prüfung durch das Sozialamt werden grundsätzlich die Regelungen nach Hartz4 durchgeführt (wie sie auch bei Hartz4-Empfängern angewendet werden, bevor diese Hartz4-Zahlungen erhalten).
Vorhandenes Eigentum wird dann sehr schnell durch die anfallenden Pflegekosten aufgezehrt. Und dann ist es soweit: Das Sozialamt prüft, ob die Kinder die Pflegekosten (z. B. für ein Pflegeheim) mitfinanzieren müssen. Dabei werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse jeden Kindes vom Sozialamt überprüft.
Lassen Sie es nicht so weit kommen. Lassen Sie sich durch uns beraten.