Wie schnell kann es passieren, dass Sie stolpern, sich abzustützen versuchen und dabei den neuen Fernseher Ihrer Freunde mitreißen.
Was tun Sie, wenn Ihre minderjährige Tochter vor dem Haus im Dreck rumwühlt und diesen am Auto des Nachbarn abwischen möchte?
Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch haftet jeder unbegrenzt, der einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt. Und zwar mit seinem derzeitigen Einkommen, seinem Vermögen und seinem zukünftigen Einkommen.
Deshalb ist die Privathaftpflichtversicherung die Wichtigste unter allen Versicherungen und darf in keinem Haushalt fehlen. Mit der Privathaftpflicht schützen Sie sich vor finanziellen Folgen, die Sie bei Schadenersatzforderungen treffen können.
| Die Forderungsausfall-Versicherung | Diese Zusatzdeckung - auch Forderungsausfalldeckung genannt - deckt die eigenen Forderungen des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen, die diese gegen einen Dritten, z. B. wegen fehlender Privathaftpflichtversicherung, haben. |
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| Deckung für deliktunfähige Kinder | Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs (im Straßenverkehr auch bis zum 10. Jahr) nicht selbst haftbar gemacht werden können. Liegt auch keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vor, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dennoch bleibt meist die "Moralische Verpflichtung" gegenüber den Geschädigten wie z. B. den Nachbarn. Durch den Einschluss dieser Zusatzdeckung kann die "Einrede der Deliktunfähigkeit" ausgeschlossen werden. Der Versicherer prüft dann nur noch, ob der Schaden im Rahmen der Police abgedeckt ist. |
| Gefälligkeitsschäden | Fügt eine Person einer anderen Person bei unentgeltlicher Hilfsleistung einen Schaden zu, so besteht von gesetzlicher Seite bei leichter Fahrlässigkeit kein Haftungsanspruch gegenüber dem Schädiger. Beispielhaft dient dazu der Umzugsschaden. Diese Schadensart kann zusätzlich zur normalen Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden. |