Privathaftpflichtversicherungen
Versicherungen gibt es viele. Alle haben ihren Sinn – mehr oder weniger.
Eine aber ist schlichtweg unverzichtbar für Sie: die Privathaftpflichtversicherung.
Den Grund dafür liefert das Bürgerliche Gesetzbuch: Fügen Sie oder Ihre minderjährigen Kinder einer anderen Person schuldhaft einen Schaden an Körper oder Eigentum zu, müssen Sie dafür haften. In unbegrenzter Höhe, mit Ihrem aktuellen und künftigen Einkommen und Vermögen.
Und wie schnell kann aus einer kleinen Unachtsamkeit ein großes Malheur erwachsen?! Wenn Sie beispielsweise in der Wohnung Ihrer Freunde ins Stolpern kommen und dabei den nagelneuen Großbildfernseher zu Boden reißen, wird ein tiefer Griff in Ihr Portemonnaie fällig.
Es sei denn, Sie haben eine Privathaftpflichtversicherung. Die begleicht diesen Schaden. Oder wenn Ihr Steppke beim heimlichen Zündeln Nachbars Gartenhütte niederbrennt? Auch dann verhindert die Privathaftpflichtversicherung, dass Sie anschließend selber »abgebrannt« dastehen.
Fazit: Die Privathaftpflichtversicherung ist so unentbehrlich wie der Sicherungskasten. Erst recht, da jede Absicherung durch optionale Zusatz-Deckungen noch wertvoller werden kann:
- Vereinbaren Sie zusätzlich eine Forderungausfallversicherung, zahlt Ihnen Ihre Privathaftpflichtversicherung den Schaden, den ein Dritter Ihnen zugefügt hat – falls dieser Verursacher selbst keine Privathaftpflichtversicherung hat und nicht zahlen kann.
- Sie können zudem eine Deckung für deliktunfähige Kinder vereinbaren: Ihre Kinder sind bis zum 7. Lebensjahr von Gesetzes wegen für von ihnen angerichtete Schäden nicht haftbar. Diese Altersgrenze steigt im Straßenverkehr sogar bis zu zehn Lebensjahren. Sofern Sie Ihre elterliche Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, gehen Geschädigte leer aus – was böses Blut schaffen kann, wenn es sich z. B. um Ihre Nachbarn handelt. Dank dieser Zusatzdeckung zahlt die Privathaftpflichtversicherung in solchen Fällen dennoch.
- Gefälligkeitsschäden – also Schäden, die beispielsweise ein unbezahlter Umzugshelfer aufgrund leichter Fahrlässigkeit am Mobiliar seiner Freunde verursacht – werden normalerweise nicht von der Privathaftpflichtversicherung beglichen. Aber auch diese Fälle können Sie auf Wunsch mitversichern lassen.
Sie sehen: Die Privathaftpflichtversicherung können Sie sich keinesfalls sparen – hohe Prämien für diese Police hingegen schon. Denn wir von Korpjuhn & Partner vermitteln Ihnen optimalen Schutz zum bestmöglichen Preis.