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Tierhalterhaftpflichtversicherungen

Nehmen wir mal an, Ihr Hund beißt einen Passanten ins Bein, da er sich bedroht fühlt.
Oder er reißt sich von der Leine und kommt auf die Straße und kollidiert mit einem Auto.

Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn hierdurch ebenfalls ein Verkehrsunfall verursacht wird?

TierhalterhaftpflichtversicherungenDas alles und noch viel mehr kann schneller passieren als man denkt und wer haftet dann für den verursachten Schaden?
Gemäß § 833 des bürgerlichen Gesetzbuchs gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Hier hilft die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde und Pferde.

Da es keine gesetzliche Haftungsbegrenzung gibt, sollte eine ausreichend hohe Versicherungssumme gewählt werden. Wir empfehlen hier eine Versicherungssumme von 3 Mio. € und mehr. Zögern Sie bitte nicht sich zu versichern.

Sie wissen selber: "Tiere sind lieb, aber manchmal auch unberechenbar."
Warten Sie nicht so lange, bis Ihr Hund den "Postboten" beißt...

Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie unabhängig und objektiv. Denn an einer langen Partnerschaft mit Ihnen ist uns gelegen...