Hundehalter nennen sie Hundehaftpflicht; Pferdehaftpflicht wird sie bei Reitern genannt; der korrekte Ausdruck lautet: Tierhalterhaftpflichtversicherung. Gemeint ist immer dasselbe.
Angenommen, Ihr Waldi wird zum »Wildi« und beißt rüde einen Passanten. Oder Ihnen rutscht die Leine aus der Hand; Ihr Hund rast unkontrolliert auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. In solchen Fällen greift die »Hundehaftpflicht«.
Und auch das edelste Pferd kann manchmal der Teufel reiten und ebenfalls folgenschwere Unfälle verursachen. Die »Pferdehaftpflicht« ist dann die finanzielle Rettung für den Halter.
Denn § 833 des BGB sagt klipp und klar: »Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.«
Ob Sie jetzt Hundehaftpflicht oder Pferdehaftpflicht zur Tierhalterhaftpflichtversicherung sagen, sie ist ein Muss für jeden Hunde- oder Pferdebesitzer.
Wir von Korpjuhn & Partner schlagen Ihnen gerne eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nach Maß vor. Dabei empfehlen wir Ihnen eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro, erforderlichenfalls noch mehr.
Wir nehmen unabhängige und objektive Beratung tierisch ernst. Verlassen Sie sich auf uns!