Sind Sie nach dem 01.01.1961 geboren?
Dann lässt Vater Staat Sie hängen, sofern Sie von Berufsunfähigkeit betroffen werden. Denn die gesetzliche Rente, auf die Ältere bei Berufsunfähigkeit noch Anspruch haben, entfällt komplett, wenn Ihr Personalausweis als Geburtsdatum den 1.1.1961 (oder jünger) angibt.
Wenn Sie also zu jenen jüngeren Jahrgängen zählen und im Moment gut verdienen – werden Sie bei Berufsunfähigkeit in finanzieller Hinsicht gleich mehrfach gestraft:
1. Ihr gutes Gehalt fällt weg.
2. Sie müssen mit einer kümmerlichen Erwerbsminderungs- Rente auskommen – und die ist zeitlich befristet und wird Ihnen unter Umständen sogar noch gekürzt! Denn …
Wenn Sie trotz Ihrer Berufsunfähigkeit weiterhin etwa als Toilettenfrau oder Parkwächter arbeiten können, müssen Sie derart schlecht bezahlte Jobs annehmen, um den gesetzlichen Anspruch auf Rente nicht zu verlieren. Können Sie sogar länger als drei Stunden täglich solch einer Hungerlohn-Tätigkeit nachgehen, halbiert das die Rente.
Da bleibt Ihnen zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel.
Dabei ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit heute größer denn je: Denken Sie an den Stress und den Leistungsdruck unserer Ellenbogengesellschaft – wie schnell können ein Unfall, Burn-out oder andere Krankheiten Ihrer Karriere ein vorzeitiges Ende bereiten?