Heute Bescheid wissen und rechtzeitig vorsorgen.
Die staatliche Altersversorgung nimmt immer mehr die Form einer Grundversorgung an, die eine private Ergänzung unerlässlich macht. Doch wie sorgt man richtig vor? Welche Ansprüche werde ich später haben? Unser Onlinerechner verschafft Ihnen sofort einen groben Überblick. Lassen Sie sich beraten!
Bitte beachten sie, dass die Ergebnisse Näherungswerte sind, die auf den aktuellen Werten der Gesetzli-chen Rentenversicherung und den von Ihnen zur Verfügung gestellten Werten basieren Eine genaue Be-rechnung und Beratung kann nur in einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Berater möglich sein. Künftige Änderungen im Rentenrecht / Ihrer persönlichen Situation können nicht berücksichtigt werden.
Wir gehen von den allgemeinen Steuersätzen aus. Sonderabschreibungen, persönliche Steuersituationen können nur in der persönlichen Beratung berücksichtigt werden.
Dies ist Ihr Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente bei 100%-iger Erwerbs-minderung. (Siehe auch Versorgungslücke)
Zur Ermittlung der Versorgungslücke im Falle 100%-iger Erwerbsminderung wurden Pauschalwerte unterlegt, die von Ihrer persönlichen Steuer- und damit auch Versorgungs-situation abweichen können. Eine exakte Berechnung des finanziellen Versorgungsbedarfs ist in einer Beratung durch uns möglich.
Unter Berücksichtigung von Verzinsung, Kapitalverzehr, Ausfall der Arbeitskraft und notwendigen Ausgaben im Falle einer plötzlich veränderten Lebenssituation wurde diese Summe ermittelt. Spezielle Begebenheiten Ihrer persönlichen Situation werden in einem Beratungsgespräch ermittelt und können das Ergebnis nach oben oder unten korrigieren.
Wenn sie als Versorger der Familie vorzeitig ausfallen und Ihr Partner die gemeinsamen Kinder erzieht, selbst über 45 Jahre oder sogar erwerbsgemindert ist, wird vom Gesetzgeber die sogenannte Große Witwenrente gezahlt. Die geklammerte Summe stellt den Anspruch auf eine "Kleine Witwenrente" dar. Trifft keine der Voraussetzungen für die "Große Witwenrente" zu, wird die "Kleine Witwenrente" für maximal 2 Jahre ausgezahlt.
Ihre Kinder haben einen gesonderten Anspruch, der unabhängig von den gesetzlichen Witwen/Witwerrenten gezahlt wird. Die geklammerte Summe stellt den Anspruch auf eine "Halbwaisenrente" dar.
Wird das freiwerdende Kapital im Todesfall mit einem Zinssatz von 5% angelegt, würden ihre Hinterbliebenen diese lebenslange Bruttorente erhalten.
Sofern sie vorzeitig als Versorger der Familie ausfallen, müssten Ihre Hinterbliebenen mit einem finanziellen Verlust rechnen. Bei unseren Berechnungen sind wir vom Optimalwert der "großen Witwenrente" ausgegangen. Sofern die gesetzlichen Kriterien auf Ihren Partner nicht passen, erhöht sich das finanzielle Defizit. Lassen Sie sich beraten.
Unter Berücksichtigung von Verzinsung und Kapitalverzehr erhalten die Hinterbliebenen mit diesem Kapital entweder die notwendige Zeitrente oder eine lebenslange Rente. Freige-wordenes Kapital im Todesfall wurde bei der Ermittlung des Kapitalbedarfes berücksichtigt.
Prüfen Sie anhand der Versorgungslücke, was Sie noch tun können. Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie die Vorteile, die Ihnen der Staat z.B. mit der "Riester"- und/oder "Rürupp"-Rente oder mit einer betrieblichen Altersvorsorge bietet.
Nach dem heutigen Stand der Dinge ist dies ihr maximal erreichbarer Rentenanspruch. Denken Sie daran, dass die Rente im Alter steuerpflichtig ist.
Unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Zahlen und den offiziellen Berechnungswerten der Gesetzlichen Rentenversicherung ergibt sich bei Ihnen diese Summe. Geht aus Ihrem Ergebnis ein Defizit hervor, lassen Sie sich bitte unbedingt beraten. Mittels moderner Kostenvergleichsanalyse werden oftmals auch bei geringsfügig budgetierten Haushalten Ersparnisse frei, die jetzt noch im Unbekannten liegen.